In einem Antrag für den Bezirksausschuss zeigen wir neue Möglichkeiten auf, dass lange und über Parteigrenzen hinweg gemeinsam angestrebte Tempo 30 zu erreichen.
Wir bitten, das Thema „Tempo 30-Strecken in Arnoldsweiler“ als Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksausschusssitzung zu nehmen.
Vorschlag für eine Empfehlung des Bezirksausschusses:
Der BZA Arnoldsweiler empfiehlt die Einrichtung von Tempo 30-Streckenabschnitten auf den Hauptstraßen (Trierer, Arnoldus-, Neusser, Bürgewald- und Rather Straße) in Arnoldsweiler.
Begründung:
Zuletzt wurde 2021 im Bezirksausschuss Arnoldsweiler formell über die Einrichtung von Tempo 30-Strecken beraten (vgl. Vorlage 2021-0259). Damals hat die Verwaltung eine ablehnende Stellungnahme aus rechtlichen Gründen formuliert, weshalb die Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. Danach war der Wunsch nach mehr Tempo 30 weiter Thema im Ausschuss. Aus unserer Sicht haben sich in den vergangenen Jahren einige wesentliche Änderungen in den Rahmenbedingungen ergeben, weshalb wir eine Neubewertung der Vorschläge für angebracht erhalten. Konkret sind das:
1. StVO-Novelle
In den Jahren 2023/2024 wurden die StVO und verbundene Verwaltungsvorschriften novelliert, insb. um den kommunalen Handlungsspielraum bei der Einrichtung von Tempo 30-Stecken und -Zonen zu stärken. Dies ermöglicht ausdrücklich auch die vereinfachte Einführung auf sog. klassifizierten Straßen (Kreis-/Landes-/Bundesstraßen). Insbesondere soll beispielsweise an hochfrequentierten Schulwegen Tempo 30 der Regelfall sein (vgl. https://www.umwelt.nrw.de/themen/verkehr/strasse/strassenverkehrsordnung).
Ebenso können an Fußgängerüberwegen auch ohne Nachweis einer besonderen Gefahrenlage erleichtert Tempo 30-Strecken angeordnet werden. Weiterhin können verschiedene Tempo 30-Strecken mit einem Abstand von bis zu 500m im Rahmen eines sog. Lückenschlusses zusammengefasst werden.
2. Fehlender Nachwuchs bei Schülerlotsen-Tätigkeit
Bedauerlicherweise finden die ehrenamtlich tätigen Schülerloten (größtenteils Senior*innen) in Arnoldsweiler keinen Nachwuchs, weshalb eine Zukunft dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ungewiss ist. Durch eine Einstellung des Dienstes würde ein bislang wesentlicher Baustein zur Sicherung der Schul- und Kitawege entfallen. Vor diesem Hintergrund sind Politik und Verwaltung gefordert, die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder durch dauerhafte straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu erhöhen, um eine möglicherweise entstehende Sicherheitslücke vorsorglich zu schließen.
3. Zweckbindungsfrist lärmoptimierter Asphalt
Ein verwaltungsseitiges Argument gegen die Maßnahme war in der letzten Beratung 2022 eine im Raum stehende mögliche Rückforderung von Fördermitteln für den lärmoptierten Asphalt in der Bürgewald- und Arnoldusstraße. Diese bauliche Maßnahme wurde im Jahr 2018 umgesetzt und mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW gefördert. Üblicherweise beträgt die Zweckbindung für Förderungen im Rahmen dieses Gesetztes zehn Jahre, sodass spätestens ab 2028 nicht mehr mit einer Rückforderung zu rechnen ist.
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass eine sicherheitsrechtlich begründete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht allein aus förderrechtlichen Erwägungen ausgeschlossen werden darf.
4. Entfall der Umleitung der A4 durch Arnoldsweiler
Durch Fertigstellung der B56n (Ostumgehung Düren) ist eine leistungsfähige Bundesstraße vorhanden, die als offizielle Bedarfsumleitung (U30/U31) der Autobahn 4 genutzt wird und daher keine Notwendigkeit der Nutzung der L257 durch Arnoldsweiler besteht.

Mit Blick auf die genannten Punkte ist die Einrichtung von Tempo 30-Abschnitten in folgenden Bereichen aus unserer Sicht mindestens möglich, wenn nicht sogar verkehrsrechtlich geboten:
- Trierer Straße mindestens ab ca. Hausnummer 39 (von Süden kommend) bis zum nördlichen Ende der Trierer Straße (an der Arnoldusstr.). Dies entspricht etwa 150m vor und 120m hinter dem dortigen Fußgängerüberweg. Der hohe Abstand zum Fußgängerüberweg ist hier mit Blick auf einschränkende Sicht durch parkende Autos (von Süden kommend), insbesondere in den Abendstunden, geboten.
- Rather Straße ab ca. Hausnummer 3 (von Osten kommend). Die Bedarfsampel an der Kirche stellt aus unserer Sicht einen hochfrequentierten Schulweg dar, der ein Kriterium für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke sein kann.
Der Beginn der Tempo 30-Strecke sollte an dieser Stelle vor der Kurve in der Rather Straße eingerichtet werden. - Neusser Straße ab ca. Hausnummer 10 (von Norden kommend) – entspricht ca. 100m vor dem Fußgängerüberweg, welcher zugleich ein hochfrequentierter Schulweg ist (der aktuell noch von Schülerlotsen ehrenamtlich gesichert wird).
- Um den Fußgängerüberweg in der Arnoldusstraße herum (mindestens 50m)
- Ab Beginn der Bürgewaldstraße (von Westen kommend) – dann auch die dortige Bedarfsampel kann aus unserer Sicht als hochfrequentierter Schulweg angesehen werden.
- Alle fünf einzelnen Tempo 30-Strecken lassen sich im Rahmen des o.g. Lückenschlusses zu einer durchgehenden Tempo 30-Strecke zusammenfassen, die die gesamte Bürgewald- und Arnoldusstraße und Teile der Rather, Trierer und Neusser Straße umfasst.
Neben den genannten verwaltungsrechtlichen Aspekten, die die Einrichtung von solch großflächigen Tempo 30-Strecke erlauben, trägt diese Maßnahme nicht nur zur höheren Sicherheit auf unseren Schulwegen in Arnoldsweiler bei, sondern schützt auch das Klima und die Gesundheit der Anwohner*innen – sowohl im Blick auf Lärm – als auch auf Feinstaubemissionen.
Diese Streckenabschnitte in Kombination ergeben ein klares Signal, dass im Ortskern Tempo 30 zu fahren ist.
Der Unterschied zu einer Tempo 30 Zone ist, dass die bestehenden Vorfahrtsregelungen vollständig bestehen bleiben und somit z.B. auch keine Probleme für den Busverkehr entstehen können.
Die Fahrtzeitunterschiede für Busse und Autos bewegen sich nur im Sekundenbereich.
Bilder aus dem Ort von Georg Schmitz

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