Infos zum Winterdienst

Im November erinnerte die Stadt daran, dass Bürgersteige im Winter ordnungsgemäß gepflegt und ggfls. geräumt werden müssen – und prompt gingen die Temperaturen in die Höhe :-).
Deshalb nun nochmals die Pressemitteilung der Stadt bei uns:

Verantwortlich dafür sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstück direkt an den jeweiligen Gehweg grenzt. Wichtig ist dabei, dass auf Gehwegen grundsätzlich weder Salz noch andere taubildende Mittel verwendet werden dürfen. Sie sind – entsprechend den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung – nämlich nur in ausdrücklich begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Die Gründe sind vielschichtig: So verursacht der unsachgemäße Gebrauch von Streusalz vielfach Umwelt- und Materialschäden. Bäume und andere Pflanzen verlieren an Vitalität, Böden versalzen und Haustiere können sich an Streusalz die Pfoten entzünden. Zudem gelangen Salze in Gewässer und das Grundwasser.
Als umweltfreundliche Alternativen zu Streusalz sollten Privatpersonen umweltfreundliche Alternativen wie abstumpfende Granulate nutzen. Der erlaubte private Einsatz von Streusalz in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder Gefahrenstellen wie Treppen und Gefäll- oder Steigungsstrecken, ist auf das notwendige Mengenmaß zu reduzieren. Für Gehwege und den privaten Bereich wird die Schneeräumung mittels Schippe und Besen empfohlen.

Übrigens: Die öffentlichen Straßen werden wie gewohnt vom Dürener Service Betrieb (DSB) professionell gestreut. Hier ist der Einsatz von Salz alleine aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig. Nur so können Unfälle verhindert, der öffentliche Nahverkehr aufrechterhalten und Rettungsdienste jederzeit ungehindert zu ihren Einsätzen gelangen.

Die verwendeten Bilder dieses Beitrags haben wir Grüne übrigens im letzten Winter aufgenommen. Ganz unabhängig davon, wer da wo gestreut hat – es war definitiv nicht sachgerecht!

Update auf Grund von nachfragen: Bei Schnee und Reif sind abstumpfende Mittel wie Split vorgeschrieben. Salz darf nur in Ausnahmesituationen verwendet werden. Ausnahmen für Salz: Bei Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und Steigungen. Bei Eisregen, wenn die Verkehrssicherheit anders nicht gewährleistet ist.

Ja, es klingt eigenartig, wenn die Stadt für Private Salz verboten hat, es aber selbst fleißig nutzt. Die Diskussion, wie die Städte Winterdienst machen, ist ein anderes Thema. Wir möchten nur für den zurückhaltenden Umgang mit Salz im privaten Bereich sensibilisieren. Text ist zu finden bei §4 der Satzung.

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