1,5 Meter Abstand beim Überholen von Rädern 5. Juni 20255. Juni 2025 Um Radfahrende vor Unfällen zu bewahren und ein angstfreies Radeln zu ermöglichen, müssen innerhalb des Ortes Autofahrer*innen beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Außerhalb des Ortes […]